Gesetzentwurf – Referentenentwurf – zur Reform des am 20.11.1999 in Kraft getretenen Landesgleichstellungsgesetzes vom 09.11.1999 (GV. NRW. S. 590), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) aufgrund im Öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen noch nicht vollständig erreichter Gleichstellung der Geschlechter und struktureller Benachteiligung von Frauen, u. a. Unterrepräsentanz von Frauen in höheren Entgelt- und Besoldungsgruppen, in Führungsfunktionen und in Gremien; Einführung neuer Quotierungsregelungen, Weiterentwicklung bestehender Quotenregelung im Dienstrecht für Beförderungen und Höhergruppierungen zur Verbesserung beruflicher Entwicklungschancen von Frauen, Weiterentwicklung der Quotierungsregelung für Gremien, Stärkung der Position der Gleichstellungsbeauftragten (u. a. Recht auf Fortbildung und auf Hinzuziehung externen Sachverstandes, Klagerecht), Modernisierung des Gesetzes unter Berücksichtigung der Entwicklungen in der Rechtsprechung und Flexibilisierung des Katalogs der Frauenfördermaßnahmen, Straffung und Flexibilisierung der Vorgaben zum Gleichstellungsplan (vormals Frauenförderplan); redaktionelle Anpassungen und Folgeänderungen des Schulgesetzes NRW
[Übersendung unter Bezug auf Parlamentsinformationsvereinbarung; Hinweis: Gesetzentwurf mit Änderung des WDR-Gesetzes s. Drs 16/12366]
Systematik: Frauen * Öffentlicher Dienst * Arbeitsentgelt * Schulen * Lehrer
Schlagworte: Landesgleichstellungsgesetz * Gleichberechtigung von Mann und Frau * Frauenförderung * Frauenquote * Öffentliches Dienstrecht * Beförderung (Laufbahnrecht) * Eingruppierung * Vergütung * Besoldung * Lohngleichheit * Führungskraft * Gleichstellungsbeauftragte * Gleichstellungsplan * Klage * Gremium * Schulgesetz * Gutachten * Gesetzesfolgenabschätzung * Referentenentwurf